Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1. Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand

Die folgenden Bedingungen (die "AGB") gelten für die Nutzung und Supportleistungen der Software "MiracleSync" (die "Software"), die von der Flagship Apps GmbH (nachfolgend "Anbieter" genannt) entwickelt und als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellt wird. Der Vertrag umfasst die Bereitstellung der Software zur Nutzung über das Internet und die Speicherung der Kundendaten. Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Teil dieses Vertrages.

§ 2. Art und Umfang der Leistungen

Die Art und der Umfang der beiderseitigen Leistungen werden vertraglich vereinbart. Der Leistungsumfang des jeweiligen Pakets, wie auf der Website www.miraclesync.de angegeben, bestimmt den Umfang der Leistung.

Weitere Bedingungen, insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB des Anbieters.

§ 3. Nutzungsbedingungen

3.1. Kundenrechte an der Software

Dem Kunden wird für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der dazugehörigen Benutzerdokumentation eingeräumt. Die Software wird über das Internet bereitgestellt. Der Anschlusspunkt für die SaaS-Dienste befindet sich am Ausgang des Routers des Rechenzentrums des Anbieters zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder Dritten zur Verfügung zu stellen noch auf andere Weise Dritten zugänglich zu machen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software zu "reverse engineeren", zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder Teile der Software zu verwenden, um eine separate Anwendung zu erstellen.

Der Kunde erkennt hiermit an, dass der Anbieter der alleinige Lizenzgeber der Software ist und die damit verbundenen Urheberrechte besitzt. Die Rechte des Anbieters als alleiniger Lizenzgeber gelten auch für Erweiterungen der Software, die vom Anbieter dem Kunden bereitgestellt werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Der Kunde erkennt die Marken-, Namen- und Patentrechte des Anbieters in Bezug auf die Software und die dazugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke oder ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen noch ändern oder anderweitig modifizieren.

3.2. Kundenrechte an den Daten

Die mit der Software erfassten, verarbeiteten und generierten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt alleiniger Eigentümer der Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Vertragsbeendigung, die Herausgabe einzelner oder aller Daten verlangen, ohne dass der Anbieter ein Zurückbehaltungsrecht hat. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übermittlung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übertragung von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, die für die Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

3.3. Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen

Bei Verstößen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Der Anbieter behält sich in diesem Fall außerdem das Recht vor, Schadensersatzansprüche aufgrund der vertragswidrigen Handlung gegen den Kunden geltend zu machen.

3.4. Vertragsdauer und Kündigung

Der Kunde kann bei Vertragsabschluss wählen, ob die Mindestvertragslaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes 1 Monat oder 1 Jahr beträgt. Dies wirkt sich auch auf den Preis aus. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat bzw. ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Gebühren werden von der zuletzt hinterlegten Kreditkarte eingezogen.

Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Kreditkartenzahlungen.

§ 4. Wartungsbedingungen und Service Level

4.1. Weiterentwicklung/Änderung der Leistungen

Der Anbieter behält sich vor, im Rahmen des technischen Fortschritts und der Leistungsoptimierung nach Vertragsabschluss Weiterentwicklungen und Änderungen der Leistungen (z. B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vorzunehmen. Bei wesentlichen Änderungen der Leistungen wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren. Wenn der Kunde durch die Änderungen der Leistungen erhebliche Nachteile hat, steht ihm das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zum Änderungszeitpunkt zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung durch den Kunden erfolgen.

Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt der Anbieter dem Kunden entsprechend den in Abschnitt 3 genannten Rechten auch für die jeweilige neue Version ein.

4.2. Systembetrieb

Der Anbieter stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in einer für die Anforderungen des Kunden geeigneten Umgebung und Ausprägung sowie auf geeigneter Hardware für den Verwendungszweck des Kunden betrieben wird. Dazu gehören Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatisierung, Firewall, Virenschutz und eine Breitband-Internetverbindung.

Der Anbieter führt regelmäßige Backups der Datenbestände durch. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann der Anbieter die Wiederherstellung der Kundendaten durch eine Wiederherstellungsprozedur durchführen.

4.3. Systemverfügbarkeit

Die Verfügbarkeit des Rechenzentrumsnetzwerks am Ausgang des Routers zum Internet beträgt im Jahresdurchschnitt über 97 %. Die Verbindung des Clients zum Internet liegt in der Verantwortung des Kunden und ist nicht Teil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und ergibt sich aus der Summe der Zeiten zur Störungsbehebung pro Jahr. Davon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die der Anbieter als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Verbesserung kennzeichnet, sowie Zeiten, die auf Gründe höherer Gewalt zurückzuführen sind.

4.4. Störungen der Systemverfügbarkeit

Störungen der Systemverfügbarkeit müssen dem Anbieter unverzüglich nach Kenntnisnahme gemeldet werden. Vor der Meldung einer Störung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Meldungen von Störungen während der Supportzeiten beginnt die Störungsbehebung innerhalb von zwei Stunden. Bei Meldungen von Störungen außerhalb der Supportzeiten beginnt die Störungsbehebung am folgenden Werktag. Verzögerungen bei der Störungsbehebung, die vom Kunden zu vertreten sind (z. B. durch die Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners beim Kunden), werden nicht auf die Störungsbehebungszeit angerechnet.

§ 5. Gewährleistung

Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Anbieter gewährleistet jedoch, dass die Software grundsätzlich einsatzfähig ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist und kostenlos vom Anbieter behoben, sofern der Fehler reproduzierbar ist. Zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht kann der Anbieter nach eigenem Ermessen entweder Nachbesserungen vornehmen oder Ersatz liefern. Insbesondere kann der Anbieter dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen, um die Gewährleistungspflicht zu erfüllen. Eine Fehlerbehebung liegt auch dann vor, wenn der Anbieter eine alternative Lösung für die fehlerhafte Funktion bereitstellt, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht.

Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß verwendet wird. Ferner sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software vornimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in einem kausalen Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.

Wenn ein wesentlicher Programmfehler gemäß den genannten Bedingungen nicht vom Anbieter behoben wird, kann der Kunde eine Minderung der monatlichen SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche Recht steht dem Anbieter zu, wenn die Fehlerbehebung mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich während der Fehlerbehebung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden zurückzuführen sind, kann der Anbieter eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.

Der Anbieter gewährleistet nicht die Erfüllung individueller Kundenanforderungen durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für das Nichterreichen des angestrebten wirtschaftlichen Erfolgs. Gewährleistungsansprüche gegen den Anbieter stehen ausschließlich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

§ 6. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters ist in jedem Fall, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden auf 100.000 EUR, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden auf 50.000 EUR sowie für Datenverlustschäden auf 10.000 EUR beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Störungen in Telekommunikationsverbindungen, Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, aufgrund des Verschuldens Dritter oder des Kunden selbst. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an unberechtigte Dritte weitergibt.

§ 7. Vergütung

Für die SaaS-Leistungen wird eine vereinbarte monatliche Gebühr berechnet, die bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Die anfallenden Gebühren werden im Voraus für einen bestimmten Zeitraum in Rechnung gestellt.

§ 8. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen erfolgen per Kreditkarte. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können im Falle von Zahlungsverzug Einschränkungen der Leistungen vorgenommen werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber dem Anbieter aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder Ansprüche, die vom Anbieter schriftlich anerkannt wurden.

§ 9. Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertrages gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Informationen, geheim zu halten und sie ausschließlich für die Zwecke des Vertragsgegenstands zu verwenden.

Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder die aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es erforderlich sein, auf Kundendatensätze zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden oder durch Datenbankanalyse erfolgen. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme beschränkt.

Sofern im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden der Anbieter und der Kunde die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.

Der Anbieter informiert den Kunden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber, dass Kundendaten gespeichert werden.

§ 10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Düsseldorf. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Düsseldorf. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertrag, einschließlich seiner Ergänzungen, Änderungen und der Änderung der Form, bedarf der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar wird.